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4. Rechtswirksamkeit
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übrigen Teile dieser Erklärung davon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedinungen für den Hotel Aufnahmevertrag
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren
Leistungen
und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung
des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der
Kunde
nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluß, -partner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das
Hotel zustande.
Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den
Kunden bestellt,
haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner
für alle
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine
entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab
dem
Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die
verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm
in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels
zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen des
Hotels
an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein. Überschreitet
der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung vier Monate
und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete
Preis, so
kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch
um 5%
anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab
Zugang der
Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene
Forderungen jederzeit
fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug
ist
das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in
Höhe von
derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt
ist, in Höhe
von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis
eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, unter
Berücksichtigung der
rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung
oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine
können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber
einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung)/
Nichtinanspruchnahme
der Leistungen des Hotels (No Show)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus
dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen
nicht in Anspruch
nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur
Rücksichtnahme
auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein
Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges
gesetzliches oder
vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom
Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das
Rücktrittsrecht
des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht
zum
Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des
Rücktritts des
Kunden gemäß Klausel IV. Ziffer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
Einnahmen
aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen
anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu
verlangen und den Abzug
für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall
verpflichtet,
mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit
oder ohne
Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu
zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht
oder
nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer
bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten
Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum
Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 6 verlangte
Vorauszahlung auch nach
Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht
geleistet, so ist
das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. in der
Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
. das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme
der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder
das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies
dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
. ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden
auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der
verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung
bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung
stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden
hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, daß dem Hotel
kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden
ist.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die
Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen
und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des
Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels
auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des
Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das
ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen,
das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens ? 3.500,-, sowie
für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu ? 800,-. Geld, Wertpapiere
und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von ? (Versicherungssumme
des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel
empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust,
Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703
BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Ziffer 1
Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem
Hotelparkplatz,
auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das
Hotel nicht, außer
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Ziffer 1 Sätze 2 bis 4
gelten
entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch
- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer 1 Sätze 2 bis
4 gelten entsprechend.
VIII. Schlußbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen
oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten - ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung
des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts
ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten
die gesetzlichen Vorschriften.
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